Grundsätzlich ist eine Gebäudefeuerversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch. Es gibt folgende Ausnahmen:
Uri, Schwyz und Obwalden: eine Gebäudefeuerverischeurng ist Pflicht, jedoch darf der Versicherer freiwillig gewählt werden.
Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden: kein Obligatorium, Versicherer frei wählbar
Alle restlichen Kantone: Gebäudefeuerversicherung ist obligatorisch, muss bei der kantonalen Gebäudeversicheurngsanstalt abgeschlossen werden