Privatkunden

Gebäudeversicherung

Was gehört zum Gebäude?

Die Gebäudeversicherung ist der Gegenspieler der Hausratversicherung. Während der Hausrat aus allen beweglichen Sachen besteht (Sofa, Esstisch, Fernseher, ..), deckt die Gebäudeversicherung die fest installierten Sachen wie z.B. Einbauschränke, das Dach oder die Mauern selbst. 

Vor welchen Gefahren ist man geschützt?

Gedeckt sind in der Regel die Folgen von Feuer- und Elementarschäden, Wasserschäden und Glasbruch
Typische Beispiele sind Hochwasser, Brand, Explosion, Eindringen von Wasser durch das Dach oder gefrieren von Leitungen und daran angeschlossene Apparate.

Achtung: Gartenhäuser, vom Gebäude getrennte Garagen oder Ähnliches müssen einzeln erwähnt werden.

Ist die Gebäudeverischerung obligatorisch?

Grundsätzlich ist eine Gebäudefeuerversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch. Es gibt folgende Ausnahmen:

Uri, Schwyz und Obwalden: eine Gebäudefeuerverischeurng ist Pflicht, jedoch darf der Versicherer freiwillig gewählt werden.

Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden: kein Obligatorium, Versicherer frei wählbar

Alle restlichen Kantone: Gebäudefeuerversicherung ist obligatorisch, muss bei der kantonalen Gebäudeversicheurngsanstalt abgeschlossen werden

Partner Gebäudeversicherung