Trotz des Begriffes ‚All-Risk Versicherung‘ gibt es auch hier Ausschlüsse.
– Abnützung beim Gebrauch
– Beschädigung durch Lichteinwirkung, inneres Verderben, Ungeziefer, chemische oder klimatische Einflüsse
– Farbveränderungen bei Gemälden oder Lackschäden bei Musikinstrumenten
– Beschädigungen bei der Reinigung, Instandstellung oder Erneuerung
– kriegerische Ereignisse, Revolution, Tumulte, usw.