Privatkunden

Bauversicherung

Unterschied zur Gebäudeversicherung

Bei der Gebäudeversicherung, die je nach Kanton obligatorisch ist,  geht es um bereits bestehende Gebäude. Das gleiche gilt für die Gebäudehaftpflichtversicherung. 
Bei der Bauversicherung wird das Gebäude während dem Erstellen bzw. Bau versichert. Es wird zwischen der Rohbauversicherung und der Bauwesenversicherung unterschieden.

Rohbauversicherung

Obligatorium

Grundsätzlich ist eine Rohbauverischerung in den meisten Kantonen obligatorisch. Es gibt folgende Ausnahmen:

Uri, Schwyz und Obwalden: eine Gebäudefeuerverischeurng ist Pflicht, jedoch darf der Versicherer freiwillig gewählt werden.

Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden: kein Obligatorium, Versicherer frei wählbar

alle restlichen Kantone: Gebäudefeuerversicherung ist obligatorisch, muss bei der kantonalen Gebäudeversicheurngsanstalt abgeschlossen werden.

Ist die versicherte Sache kein Gebäude, sondern beispielsweise eine Strasse oder einen Tunnel, dann ist die Versicherung in allen Kantonen freiwillig.

Versicherungsschutz

Wird ein entstehendes Bauwerk durch die Gefahr Feuer (Feuergefahren, Elementargefahren & abhandenkommen der versicherten Sache) beschädigt oder zerstört, ersetzt der Versicherer den Vermögensbedarf für die Wiederherstellung des Baustands unmittelbar vor dem Eintritt des Ereignisses.

Weitere Gefahren wie Glasbruch oder Wasserschäden haben einen sehr beschränkten Einfluss auf einen Rohbau, da in einem Rohbau kein Glas brechen kann, wenn noch keine Fenster verbaut sind.

Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung kann mit einer Kaskoversicherung beim Auto verglichen werden. Sie schützt das Gebäude vor Beschädigungen oder unvorhergesehenen Bauunfällen.

Grundsätzlich deckt die Bauwesenversicherung den Vermögensschaden am Bauherrn. Allerdings sind auch Unternehmen eingeschlossen, die an der Erstellung des Bauwerkes mitwirken wie z.B. der Architekt, Bauingenieur sowie die ausführende Bau- und Bauhandwerksunternehmen.

Grundsätzlich wird die Versicherung vom Bauherren abgeschlossen, allerdings ist es naheliegend, dass die Verischeurngsprämie unter den mitversicherten Unternehmen aufgeteilt werden kann.

Bauherren-haftpflicht

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Das entstehende Gebäude kann über die oben erwähnten Versicherungen geschützt werden. Allerdings wird der Bauherr für Schäden an Dritten haftbar gemacht wie z.B. bei Unfällen bei betreten der Baustelle.
Die rechtliche Begründung dafür ist, dass er durch seine Baustelle einen gefährlichen Zustand schafft. Somit soll der Bauherr auch dafür sorge tragen, dass nichts passiert. 

Partner Bauverischeurng