Grundsätzlich ist eine Rohbauverischerung in den meisten Kantonen obligatorisch. Es gibt folgende Ausnahmen:
Uri, Schwyz und Obwalden: eine Gebäudefeuerverischeurng ist Pflicht, jedoch darf der Versicherer freiwillig gewählt werden.
Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden: kein Obligatorium, Versicherer frei wählbar
alle restlichen Kantone: Gebäudefeuerversicherung ist obligatorisch, muss bei der kantonalen Gebäudeversicheurngsanstalt abgeschlossen werden.
Ist die versicherte Sache kein Gebäude, sondern beispielsweise eine Strasse oder einen Tunnel, dann ist die Versicherung in allen Kantonen freiwillig.