Privatkunden

Hausrat

Versicherte Sachen

Zum Hausrat gehörten alle beweglichen Sachen, die dem Privatgebrauch dienen. Einfach erklärt sind das alle Dinge, die Sie beim Umzug in die Wohnung getragen haben. Ebenfalls geschützt sind Gegenstände von Mitbewohnern, was allerdings erwähnt werden muss.
Ausgeschlossen sind hier Fahrzeuge (auch nicht eingelöste!), da diese über die Fahrzeugversicherung versichert werden.

Oft können hier z.B. auch das herunterfallen eines Fernsehers oder verlieren / beschädigen von Tablets oder Handys eingeschlossen werden, was günstiger und umfangreicher geschützt ist, als beim Telefonanbieter.

Versicherte Gefahren

Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung vor Feuer-, Elementar- und Wasserschäden. Oft wird der Zusatz für Diebstahl und Glasbruch seperat angeboten.

Ist die Hausratversicherung obligatorisch?

Ist die Hausrat-versicherung obligatorisch?

In den Kantonen Nidwalden und Waadt ist eine Hausratversicherung  gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch und muss per Gesetz bei der kantonalen Feuerversicherung abgeschlossen werden.
In den Kantonen Freiburg und Jura ist der Schutz gegen Feuer- und Elementarschäden ebenfalls pflicht, jedoch ist die Wahl des Versicherers frei gestellt.
In allen anderen Kantonen gibt es kein Obligatorium und auch keine Einschränkungen betreffend dem Versicherer. Somit ist dort die Hausratversicherung freiwillig.
Da die Hausratversicherung verhältnismässig zur versicherten Summe sehr günstig ist, ist sie sehr verbreitet und es empfiehlt sich, diese Versicherung abzuschliessen.

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