Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert. Ausserdem auch Heimatarbeiter/innen, Lehrlinge, Praktikant/innen, Volontärinnen und Volontäre, Personen, die in der Lehr- oder Invaliditätenwerkstätten tätig sind, Hausangestellte und Reinigungspersonal in privaten Haushalten.