Die Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch, weder als Privatperson noch für Unternehmen. Es ist möglich, dass Sie das Kranketaggeld bereits über den Arbeitsgeber verischert haben, klären Sie dies im Vorfeld ab.
Wenn Sie infolge eines Unfalles, Krankheit oder Mutterschaft Arbeitsunfähig werden, gilt Grundsätzlich die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitsgebers. Die obligatorische Dauer davon wird über, vom Konton unterschiedlichen, Skalen gesetzlich geregelt. Bei Anstellungsdauer von einem Jahr ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, minimum drei Wochen den Lohnt weiterhin zu bezahlen. Bei 16-jähriger Anstellungsdauer beim gleichen Arbeitgeber ist er verpflichtet 22 Wochen zu bezahlen.
Da Selbstständigerwerbende keinen Lohn über die Lohnfortzahlungspflicht erhalten, sind sie hier an besonders grossem Risiko ausgesetzt.
Wenn die Lohnfortzahlungspflicht endet, hat man somit kein Einkommen mehr. Im Optimalfall wird man wieder Arbeitsfähig und / oder man wartet auf den Erhalt einer IV-Rente, die in der Regel erst nach 730 Tagen nach Erwerbsunfähigkeit zugesprochen wird.
Bei Besitz einer Krankentaggeldversicherung erhält man weiterhin 80% des Lohnes, bis entweder der IV-Entscheid getroffen wurde oder man wieder Arbeitsfähig ist.