Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert. Ausserdem auch Heimatarbeiter/innen, Lehrlinge, Praktikant/innen, Volontärinnen und Volontäre, Personen, die in der Lehr- oder Invaliditätenwerkstätten tätig sind, Hausangestellte und Reinigungspersonal in privaten Haushalten.
Wer ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Selbstständigerwerbende und nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen und -männer, Kinder, Studentinnen und Studenten und Rentner/innen. Sie müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.
Leistungen
Die Unfallversicherung deckt die Heilungskosten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen, d.h. bei Unfällen in der Freizeit. Sie erhalten über die Unfallversicherung auch Leistungen wie Taggelder und Renten. Maximal versichert ist ein Jahresverdienst von 148’200 CHF. Falls die Lohnsumme übertroffedn wird, kann eine Zusatzversicherung mit erhöhter Deckung abgeschlossen werden.
Wichtig
Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens acht Stunden beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert (Achtung: Unfalldeckung bei der Krankenkasse mit einschliessen). Dabei gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.