Autoversicherung
Die Verkehrshaftpflichtversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und gesetzlich geregelt. Sie wird grundsätzlich bei jeder Offerte für Autoversicherungen mit angeboten.
Sie deckt Personen- und Sachschäden, die mit dem Fahrzeug an Drittpersonen
zugefügt wurden.
Sie ist freiwillig und deckt eine ganze Reihe von Risiken ab, die je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich kombiniert werden können: Diebstahl, Parkschäden, Elementarereignisse, Feuer, Vandalismus, Marder, Kollision mit Tieren, Glasbruch etc.
Sie ist freiwillig und deckt selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie ist ein Zusatz zur Teilkasko-Versicherung und kann normalerweise nicht einzeln abgeschlossen werden.
Einige Versicherungsgesellschaften nennen die Kombination von Teil- und Kollisionskasko Vollkaskoversicherung. Letztere ist durch ein Bonus-System geregelt, das je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ist.
Der Parkschaden deckt Schäden, welchen von Unbekannten am parkierten Fahrzeug verursacht werden wie z.B. Beulen oder Kratzer im Lack.
Ist der Verursacher bekannt, muss er oder dessen Haftpflicht dafür aufkommen. Schäden welche Sie beim Parkieren verursachen wie z.B. Bordsteinschäden zählen nicht wie der Name vermutet als Parkschaden, sondern werden über die Vollkasko abgerechnet.
Sie ist freiwillig und deckt Personenschäden des Fahrers und der Insassen (Gesundheitskosten, Krankentaggeld bei Spitalaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit). Sie kann separat für den Fahrer, Beifahrer oder für alle Passagiere abgeschlossen werden. Durch die obligatorische Unfallversicherung durch den Arbeitgeber ist ein sehr grosser Teil der Schweizer Bevölkerung unfallversichert. Meist sind ausländische Passagiere oder arbeitslose Schweizer, die vergassen den Unfall in die Krankenkasse einzuschliessen, nicht Unfallversichert. Zusätzlich wird ein Todes- bzw. Invaliditätskapital ausbezahlt und dies ohne weiteren Abklärungen.