Welche Versicherungen sind obligatorisch?
Als Einzelunternehmen sind folgende Versicherungen obligatorisch:
– Anschluss 1. Säule bei der kantonalen Sozialversicherungsantstalt (sva)
– obligatorische Krankenkasse
Welche Versicherungen sind unabdingbar?
Mit nur den oben aufgeführten obligatorischen Versicherungen ist man stark unterversichert. Anbei die Versicherungen, welche normalerweise über den Arbeitgeber versichert sind:
– Unfallversicherung
– Lohnersatz bei Krankheit und Unfall bis zur Eingliederung in die IV (i.d.R. erst nach zwei Jahren)
– berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
– Schäden an Dritten (Kunden, Vermieter, Personen, .. ) während der Arbeitszeit
Diese Deckungen sollten als Einzelperson ebenfalls abgeschlossen werden um grosse finanzielle Schäden zu verhindern.
Branchenabhängige, wichtige Versicherungen
Abhängig von der Tätigkeit oder Branche gibt es noch weitere Versicherungen, die wichtig oder obligatorisch sind. In der Personenvermittlung ist das Krankentaggeld obligatorisch, während bei beratenden Berufen (z.B. Ärzte, Notre, Bergführer, Rechtsanwälte) die Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch ist.
Weitere, möglicherweise wichtige Versicherungen sind:
– Inventarversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Betriebsausfallversicherung
– Transportversicherung
– Montageversicherung
– Maschinenbruch oder Ausfall
– Hygieneversicherung
Sie möchten weitere Informationen?
Wie immer stehen wir bei Fragen oder für weitere Informationen gerne zur Verfügunung und helfen gerne per Email unter info@topsurance.ch oder per Telefon unter 056 555 30 00 weiter.