Immer mehr Paare bringen Kinder aus einer früheren Beziehung mit in die neue Partnerschaft. Trifft man keine Regelung, gehen Stiefkinder leer aus. Eine solche Ungleichbehandlung ist oft unerwünscht, auch darum gibt es Anpassungen beim Erbrecht.
Der Pflichtteil der Kinder ändert sich
Mit dem neuen Erbrecht ändert sich der Pflichtteil der leiblichen Kinder ab dem 01.2023 und wird kleiner. Die frei verfügbare Quote erhöht sich auf die Hälfte.
Der heute noch geltende Pflichtteil für Eltern fällt ab 2023 vollständig weg. Wenn Sie beispielsweise einen Lebenspartner respektive eine Lebenspartnerin und Ihre Eltern hinterlassen, können Sie neu das gesamte Erbe Ihrem Lebenspartner und Kindern zukommen lassen. Dies gilt für Ehe, eingetragene Partnerschaft sowie Konkubinat.
Erbrecht während laufender Scheidung
Bisher war während einer laufenden Scheidung der (Ex-)Partner nach wie vor gesetzlich begünstigt. Mit der Anpassung per 01.2023 kann bei einem hängenden Scheidungsverfahren der (Ex-)Partner vollständig enterbt werden.