Gleichgeschlechtliche Ehe

Ab Juli: Ehe für alle

Bisher konnten gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen. Dies ermöglichte es ihnen, nicht nur die Liebe öffentlich zu beurkunden, sondern sich auch gegenseitig abzusichern. Zumindest im Erbrecht und Erwachsenenschutzrecht waren sie damit verheirateten Paaren gleichgestellt.

Jetzt wird nur noch gehreiratet
Die Ehe in der Schweiz soll ab Juli 2022 allen offen stehen, unabhängig vom Geschlecht. Damit wird die gleichgeschlechtliche Ehe der bisherigen Form der Ehe gleich gestellt. Es gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung als normaler Güterstand, was mit einem Ehevertrag angepasst werden kann. Zudem dürfen auch verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren, somit bestehen auch die gleichen Sorge- und Unterhaltspflichten.

Vorsorge

Was gleich bleibt zur eingetragenen Partnerschaft

  • Erste Säule, AHV: ändert sich nichts und es besteht weiterhin Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen.
  • Zweite Säule, Pensionskasse: Die Leistungsansprüche gelten weiterhin gleichermassen
  • Dritte Säule, private Vorsorge: Auch da bleiben die begünstigten Personen als Ehepartner bzw. eingetragenem Partner an erster Stelle

Was sich verändert

Der Partner oder Partnerin kann finanziell bessergestellt werden. Mit dem Testament lassen sich die Erbansprüche von Kindern und Eltern auf den Pflichtteil reduzieren. Dies kann vor allem bei Wohneigentum entscheidend werden.