Es gibt verschiedene Wege, sich seinen Traumgarten zu verwirklichen. Je nach Grösse des Projekts gilt es auch die Fragen um die Finanzierung, Bewilligung und Versicherung zu klären.
Finanzierung Hypothek
Als Faustregel gilt: Kreditgeber finanzieren vor allem wertvermehrende Massnahmen. Ein Wintergarten erhöht z.B. den Wohnraum und so den Wert. Nicht finanziert werden Arbeiten, die lediglich den Zustand erhalten wie z.B. der neue Belag für die bestehende Terrasse.
Dabei kann es passieren, dass die Bank die Hypothek neu prüft und so den Wert der Immobilien neu schätzt und eine allfällige Veränderung des Haushaltseinkommens berücksichtigt.
Vorsorgegelder
Alle fünf Jahre dürfen Sie aus der 2. Säule BVG und 3. Säule (3a) Gelder für wertvermehrende Investitionen beziehen. Es muss allerdings gut überlegt sein, nicht dass der neue Pool eine Einkommenslücke in der Pension verursacht. Zudem fallen Steuern (ca. 5% – 15%) beim Bezug der Gelder an.
Bewilligung
Bewilligungen sind nach Kanton zu Kanton unterschiedlich, die Wohngemeinde gibt diesbezüglich gerne telefonische Auskunft. Bewilligungen sind in der Regel nur für grössere Umbauten wie z.B. Pergolen oder grössere Gartenhäuser an, davon befreit sind Bauten bis 2,5m Höhe, ungedeckte Sitzplätze oder künstlerische Skulpturen.
Schönes versichern
Es wäre schade, wenn das kürzlich investierte Geld z.B. durch einen Hagel direkt wieder beschädigt würde. So kann dies über die Gebäude- oder Hausratversicherung versichert werden.