Geschäftskunden

Unfallversicherung nach UVG

Obligatorische Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist für jeden Arbeitgeber in der Schweiz obligatorisch. So sind alle Mitarbeiter, die mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, unfallversichert.

Wenn diese weniger als acht Stunden pro Woche angestellt sind, wie z.B. eine Putzfrau, kann eine Unfallversicherung für eine einzelne Person abgeschlossen werden oder in der Krankenkasse mit eingeschlossen werden, je nach dem was günstiger ist.

Wahl des Versicherers

Unternehmen die einer Branche mit höherem Unfallrisiko angehören, müssen sich bei der suva melden. Allen anderen Unternehmen steht die freie Wahl, wo sie sich Versichern möchten.

Die Prämien setzen sich einerseits aus dem Grundtarif des Anbieters zusammen aber auch aufgrund der Schadensstatistik des Unternehmens. Einzelne Schäden oder Bagatellschäden haben keine Prämeinerhöhung zur Folge.Allerdings soll so auch die Unfallverhütungsmassnahmen gefördert werden.

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