Die Unfallversicherung ist für jeden Arbeitgeber in der Schweiz obligatorisch. So sind alle Mitarbeiter, die mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, unfallversichert.
Wenn diese weniger als acht Stunden pro Woche angestellt sind, wie z.B. eine Putzfrau, kann eine Unfallversicherung für eine einzelne Person abgeschlossen werden oder in der Krankenkasse mit eingeschlossen werden, je nach dem was günstiger ist.