Mindestens die Hälfte der Beiträge an die 2. Säule bezahlt der Arbeitgeber. Der prozentuale Anteil, welcher Einbezahlt wird, hängt vom Alter jedes Mitarbeitenden und der Pensionskasse ab. Bei Stellenwechsel wird das angesparte Altersguthaben ebenfalls transferiert.
Unter bestimmten Bedingungen ist das Vorsorgekapital bereits vor der eigentlichen Pensionierung verfügbar. So kann man mit einem Vorbezug oder einer Verpfändung selbstgenutztes Wohneigentum mitfinanzieren. Auch zur selbstständigen Tätigkeit oder bei einer Auswanderung können Gelder aus der 2. Säule verwendet werden.