Geschäftskunden

2. Säule BVG

Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge (BVG) oder Pensionskasse ist die 2. Säule des Sozialsystems in der Schweiz. Obligatorisch in einer Pensionskasse mitversichert sein müssen alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer mit mindestens 21‘330 Franken Jahreseinkommen pro Arbeitgeber (Stand 2020). Der Vermögensaufbau in der 2. Säule beginnt erst ab dem 25. Altersjahr und dauert bis zur Pensionierung.

Beiträge

Mindestens die Hälfte der Beiträge an die 2. Säule bezahlt der Arbeitgeber. Der prozentuale Anteil, welcher Einbezahlt wird, hängt vom Alter jedes Mitarbeitenden und der Pensionskasse ab. Bei Stellenwechsel wird das angesparte Altersguthaben ebenfalls transferiert.

Unter bestimmten Bedingungen ist das Vorsorgekapital bereits vor der eigentlichen Pensionierung verfügbar. So kann man mit einem Vorbezug oder einer Verpfändung selbstgenutztes Wohneigentum mitfinanzieren. Auch zur selbstständigen Tätigkeit oder bei einer Auswanderung können Gelder aus der 2. Säule verwendet werden.

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