Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausführung der Dienstleistungen als Versicherungsbroker

1. topsurance - Ihr Versicherungsbroker

topsurance, L. Schirmer (nachfolgend «topsurance») ist ein ungebundenes Versicherungsvermittlerunternehmen für alle Versicherungszweige. Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden wird für die Betreuung seiner Versicherungen ein Kundenberater ernannt, welcher diesem als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht und dessen gesamte Kundenbetreuung übernimmt. Topsurance sowie deren Kundenberater verfügen über die notwendige Registrierung zur Ausübung der Brokerdienstleistungen im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung (FINMA).

2. Vertragsgegenstand

Der Kunde beauftragt topsurance im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separater Brokervereinbarung mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die hiernach aufgeführten Bestimmungen bilden integrierenden Bestandteil der Brokervereinbarung, welche nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden kann.

3. Dienstleistungen als Versicherungsbroker

topsurance wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherern zu verhandeln, Offerten einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden, die Versicherungen zu platzieren und zu betreuen. topsurance berät und betreut den Kunden in allen Versicherungsbelangen, die Bestandteil der Brokervereinbarung bilden; d. h. insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulierung einer Risiko- und Versicherungspolitik, bei Konzepten für Risikofinanzierungslösungen, bei der Bestimmung des Versicherungsbedarfs, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen sowie bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen durch Unterstützung von internen Juristen und bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern. Die Auskünfte der Kundenberater und Fachspezialisten von topsurance beruhen auf langjähriger Erfahrung als Versicherungsbroker. Sie vermögen eine Rechts-, Kapitalanlage- oder Steuerberatung durch z. B. Anwälte, Banken, Steuerexperten oder durch allfällige Behörden im konkreten Einzelfall nicht zu ersetzen.

4. Entschädigung

Für die Erbringung der Dienstleistungen wird topsurance mit einer marktüblichen Courtage, welche durch den Versicherer bezahlt wird, entschädigt. Die Courtage berechnet sich in Prozenten der vom Kunden bezahlten Versicherungsprämie. Die Courtage ist in den von Versicherern offerierten Prämien enthalten. topsurance verzichtet ausdrücklich auf jegliche volumen-, wachstums- oder schadenabhängige Zusatzentschädigung durch Dritte. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Für weitergehende Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird topsurance mit dem Kunden vorgängig ein separates hHonorar vereinbaren. Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker sind in der Schweiz von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 Ziffer 18 MWSTG). Entschädigungen für Dienstleistungen gelten bei einer allfälligen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter Vorbehalt einer Mehrwertsteuernachforderung. Für die korrekte Abführung allfälliger Steuern des Kunden wie z. B. Versicherungssteuern übernimmt topsurance keine Haftung.

5. Zusammenarbeit mit Versicherern

topsurance verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts- / Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. topsurance betreut die Versicherungsverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern. topsurance erbringt in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer teilweisen Arbeitsentlastung für die Versicherer führen. Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer in der Regel im Einvernehmen mit topsurance; auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet topsurance den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Das Inkasso der Prämie erfolgt in der Regel direkt durch den Versicherer.

6. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

topsurance leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Wo zur richtigen Erfüllung der Brokerdienstleistungen eine Datenübertragung ins Ausland notwendig ist, stimmt der Kunde der Übermittlung seiner Daten unter Einhaltung des Datenschutzes durch topsurance ins Ausland zu. Der Kunde stimmt einer Bearbeitung der Daten durch topsurance mittels von Versicherern angebotenen Internetapplikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung der Policen dienen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Brokervereinbarung bearbeitet. Träger dieser Daten werden bei topsurance unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden von Topsurance zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. topsurance behält sich vor, Daten an beigezogene Dienstleister weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung der Brokerdienstleistungen erforderlich ist, insbesondere eine Weiterleitung der Daten an die Versicherer zwecks Ausschreibung bzw. Erneuerung der Policen sowie im Zusammenhang mit Schadenfällen.

7. Haftung

topsurance erbringt ihre Dienstleistung mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Für einen allfällig durch Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte entstehenden Schaden haftet topsurance dem Kunden nach folgenden Grundsätzen: topsurance, deren Gruppen- und Tochtergesellschaften sowie deren Organe und Mitarbeitende haften nur für absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen und nur für allfällige kausale Schäden, Kosten und Auslagen, die direkt und unmittelbar dem Kunden aus einer solchen absichtlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung entstehen. Eine allfällige Haftung für solche Schäden, einschliesslich sämtlicher Kosten und Auslagen, wird beschränkt auf das Zweifache der jährlichen Entschädigung für topsurance aus der vorliegenden Brokervereinbarung, in allen Fällen jedoch maximal auf CHF 2’000’000. topsurance haftet in keinem Fall für Ansprüche aufgrund absichtlichem, grobfahrlässigem oder fehlerhaftem Verhalten des Kunden, seiner Organe oder Mitarbeitenden oder für Ansprüche für Schäden aufgrund von unvollständigen, fehlerhaften oder irreführenden Unterlagen, Dokumenten oder Informationen seitens des Kunden oder Dritten. Das in der Brokervereinbarung als Vertragspartei aufgeführte Unternehmen von topsurance ist Anlaufstelle im Sinne von Art. 45 Abs. 1 lit. d VAG.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Brokervereinbarung untersteht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts schweizerischem materiellem Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz des Kunden in der Schweiz zum Zeitpunkt der Klageerhebung.