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Grundversicherung

Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen der Grundversicheurng sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt und bei allen Krankenkassen gleich. Die Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Antragssteller, der den Beitritt wünscht, in ihre Grundversicherung aufzunehmen.

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen decken Lücken, die über die Grundversicherung nicht gedeckt sind. Bei den Lücken handelt es sich meist um den nicht ausreichend gedeckten Rettungstransport bzw. Bergung und ausreichender, weltweiter Schutz bei Spitalaufenthalten. Diese Lücke ist jedoch sehr individuell und kann von Person zu Person anders sein.

Die Zusatzversicherungen werden über das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in der Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Ein Vergleich lohnt sich. In der Zusatzversicherung können die Krankenkassen die Prämien risikogerecht, d.h. abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten. Sie dürfen auch Vorbehalte anbringen oder die Aufnahme ohne Begründung ablehnen.

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